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   BVerwG, 20.09.1988 - 4 B 172.88   

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https://dejure.org/1988,10940
BVerwG, 20.09.1988 - 4 B 172.88 (https://dejure.org/1988,10940)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.1988 - 4 B 172.88 (https://dejure.org/1988,10940)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 1988 - 4 B 172.88 (https://dejure.org/1988,10940)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines innerhalb eines Zusammenhanges bebauten Ortsteils bei sechs Häusern - Abgrenzung zwischen Streubebauung und Ortsteilen - Einheitlichkeit eines Bebauungszusammenhanges bei mehreren Bebauungskomplexen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1988 - 4 B 172.88
    Auch von dem Urteil des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - (BVerwGE 31, 22) weicht das Berufungsurteil nicht ab.

    Als Splittersiedlung sieht das Berufungsgericht jedoch die Bebauung westlich des H.berges an, wenn es unter Hinweis auf die Entscheidung in BVerwGE 31, 22 davon spricht, die vorhandenen Bauten seien - sichtbar - das Ergebnis einer ungeordneten, dem bloßen Zufall überlassenen Bauentwicklung (BU S. 11), und sie ausdrücklich als Splittersiedlung bezeichnet (BU S. 12).

  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 38.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1988 - 4 B 172.88
    Zu Unrecht ist die Beschwerde der Auffassung, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Senats vom 30. April 1969 - BVerwG 4 C 38.67 - (BRS Bd. 22 Nr. 76) ab.

    Darüber hinaus diente die Angabe der Gebäudezahl in dem Urteil des Senats vom 30. April 1969 (a.a.O.) lediglich der Erläuterung, daß ein Ortsteil angesichts der Verschiedenheit der Verhältnisse des Einzelfalles nicht auf eine bestimmte Mindestzahl von Bauten festgelegt werden könnne.

  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1988 - 4 B 172.88
    Es handele sich um fünf bebaute Grundstücke südlich des H.weges, drei bebaute Grundstücke nördlich des H.weges, zu dem das Baugrundstück des Klägers gehöre, sowie um das Schlößchen H.berg mit dem bebauten Grundstück B. Drei bebaute Grundstücke auf dem Gebiet der Nachbargemeinde B. hat das Berufungsgericht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats, nach der ein Bebauungszusammenhang an der Gemeindegrenze endet (BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66]) - außer Betracht gelassen.
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 43.84

    Zulässigkeit eines Wochenendhauses innerhalb einer Wohnwagen-"Siedlung" im

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1988 - 4 B 172.88
    Sie kann sich nach der Art der Gebäude, nach dem Charakter des Gebietes und seiner Baudichte, seiner Belegenheit im Verhältnis zu anderen Baugebieten und vielen anderen Umständen richten; der Senat hat selbst für ein Gebiet mit 550 ortsfest aufgestellten und als Wochenendhäuser genutzten Wohnwagen offengelassen, ob es nach § 34 oder § 35 BBauG zu beurteilen sei (Urteil vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 43.84 -, ZfBR 1987, 296).
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